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Bad Mergentheim2- Eppingen 3 Klage vor ordentlichem Gericht

Nachdem das Turniergericht die Entscheidung der Widerspruchsstelle Nord wieder aufgehoben hat und das Spiel Bad Mergentheim II - Eppingen III wieder mit 0:8 gewertet hat, hat Bad Mergentheim die Anwaltskanzlei Pfleger und Gläser beauftragt, gegen diese Entscheidung zu klagen.

Die Widerspruchsstelle Nord hat plausibel und nachvollziehbar dargelegt, dass die zweite Mannschaft gegen keine Regel verstoßen hat und daher das ursprüngliche Ergebnis von 5,5:2,5 wieder hergestellt. Dennoch legte Eppingen Widerspruch ein. Ungewöhnlich an dem Verfahren war, dass Eppingen das Ergebnis offenbar schon bekannt war, bevor sich die Mergentheimer überhaupt dazu geäußert haben. Ein Mitglied des Turniergerichts war weiterhin früher ein Spieler bei Eppingen. Dennoch wurde ein Befangenheitsantrag ignoriert. Da auch die Begründung nicht überzeugend war, wurde folgerichtig Klage vor einem ordentlichen Gericht erhoben.